Führerscheinklassen
Änderung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis:
Klasse B
- Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: AM, L
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Theoretische Ausbildung
12 Lektionen Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Lektionen Grundstoff)
2 Lektionen Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten)
5 x 45 min Überlandfahrten
4 x 45 min Autobahnfahrten
3 x 45 min Nachtfahrten
Klasse BE
- Mindestalter: 18,
beim Begleiteten Fahren 17 - Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: AM, L
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten)
3 x 45 min Überlandfahrten
1 x 45 min Autobahnfahrten
1 x 45 min Nachtfahrten
Klasse A
- Mindestalter: 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeugart Schwere Krafträder
– „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Theoretische Ausbildung
12 Lektionen Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Lektionen Grundstoff)
4 Lektionen Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten)
5 x 45 min Überlandfahrten
4 x 45 min Autobahnfahrten
3 x 45 min Nachtfahrten
Klasse A2
- Mindestalter: 18
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: A1, AM
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Theoretische Ausbildung
12 Lektionen Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Lektionen Grundstoff)
4 Lektionen Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten)
5 x 45 min Überlandfahrten
4 x 45 min Autobahnfahrten
3 x 45 min Nachtfahrten
Klasse A1
- Mindestalter: 16
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: AM
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeugart Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,1 kW / kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Theoretische Ausbildung
12 Lektionen Grundstoff
4 Lektionen Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten)
5 x 45 min Überlandfahrten
4 x 45 min Autobahnfahrten
3 x 45 min Nachtfahrten
Klasse B196
- Mindestalter: 25 Jahre und 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Geltungsdauer: ohne Befristung
Fahrzeugart Leichtkrafträder
– Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung
zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Theoretische Ausbildung
4 x 90 Lektionen Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten)
5 x 90 min
Keine theoretische / praktische Prüfungen