Führerscheinklassen

Änderung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis:

Ab 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind 15 Jahre gültig. Danach ist eine Neuausstellung durch die Behörde erforderlich. Es muss keine erneute Prüfung abgelegt werden. Vor dem 19.01.2013 erworbene Führerscheine müssen bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

Klasse B

  • Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
  • Geltungsdauer:  ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: AM, L
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
 – die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
 – die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Theoretische Ausbildung
12 Lektionen Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Lektionen Grundstoff)
 2 Lektionen Klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten)
5 x 45 min Überlandfahrten 
4 x 45 min Autobahnfahrten 
3 x 45 min Nachtfahrten 

Klasse BE

  • Mindestalter: 18,
    beim Begleiteten Fahren 17
  • Geltungsdauer:  ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: AM, L
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten)
3 x 45 min Überlandfahrten
1 x 45 min Autobahnfahrten 
1 x 45 min Nachtfahrten 

Klasse A

  • Mindestalter: 24 Jahre
  •  20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  •  21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Fahrzeugart Schwere Krafträder
– „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
 mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Theoretische Ausbildung
12 Lektionen Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Lektionen Grundstoff)
4 Lektionen Klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten)
5 x 45 min Überlandfahrten 
4 x 45 min Autobahnfahrten 
3 x 45 min Nachtfahrten 

Klasse A2

  • Mindestalter: 18
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: A1, AM
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Theoretische Ausbildung
12 Lektionen Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Lektionen Grundstoff)
4 Lektionen Klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten)
5 x 45 min Überlandfahrten
4 x 45 min Autobahnfahrten
3 x 45 min Nachtfahrten

Klasse A1

  • Mindestalter: 16
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: AM
  • Sehvermögen: Sehtest
  • Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Fahrzeugart Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,1 kW / kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Theoretische Ausbildung
12 Lektionen Grundstoff
4 Lektionen Klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten)
5 x 45 min Überlandfahrten 
4 x 45 min Autobahnfahrten 
3 x 45 min Nachtfahrten 

Klasse B196

  • Mindestalter: 25 Jahre und 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Geltungsdauer: ohne Befristung

Fahrzeugart Leichtkrafträder

– Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung
 zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
 Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Theoretische Ausbildung
4 x 90 Lektionen Klassenspezifischer Unterricht

Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten)
5 x 90 min 
Keine theoretische / praktische Prüfungen